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   BFH, 18.05.1990 - VI R 67/86   

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https://dejure.org/1990,15294
BFH, 18.05.1990 - VI R 67/86 (https://dejure.org/1990,15294)
BFH, Entscheidung vom 18.05.1990 - VI R 67/86 (https://dejure.org/1990,15294)
BFH, Entscheidung vom 18. Mai 1990 - VI R 67/86 (https://dejure.org/1990,15294)
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  • BFH, 28.11.1980 - VI R 193/77

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers anläßlich seiner ehrenamtlichen

    Auszug aus BFH, 18.05.1990 - VI R 67/86
    Werbungskosten sind über den Wortlaut des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG hinaus nicht nur Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen, sondern überhaupt alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlaßt sind (ständige Rechtsprechung, z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. November 1980 VI R 193/77, BFHE 132, 431, BStBl II 1981, 368).

    Eine solche berufliche Veranlassung ist bei Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit stets anzunehmen, wenn objektiv ein Zusammenhang mit dem Beruf besteht und subjektiv die Ausgaben zur Förderung des Berufs gemacht werden (BFHE 132, 431, BStBl II 1981, 368).

  • BFH, 20.01.1978 - VI R 193/74

    Mitwirkungspflicht - Gastarbeiter - Unterstützungsbedürftigkeit - Bescheinigung

    Auszug aus BFH, 18.05.1990 - VI R 67/86
    Im übrigen wird das FG zu beachten haben, daß der Kläger die objektive Beweislast (Feststellungslast) für die Tatsachen trägt, die den Abzug der geltend gemachten Werbungskosten dem Grunde und der Höhe nach begründen (z. B. BFH-Urteil vom 20. Januar 1978 VI R 193/74, BFHE 124, 508, BStBl II 1978, 338).
  • BFH, 03.06.1987 - III R 205/81

    Anforderungen an Nachweis - Unterhaltsleistungen - Unterhalt an im Ausland

    Auszug aus BFH, 18.05.1990 - VI R 67/86
    Außerdem trifft ihn bei der Aufklärung eines Sachverhaltes, der sich auf Vorgänge außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bezieht, eine erhöhte Mitwirkungspflicht (z. B. BFH-Urteil vom 3 Juni 1987 III R 205/81, BFHE 150, 151, BStBl II 1987, 675).
  • BFH, 26.08.1988 - VI R 92/85

    Die Kosten eines Unfalls auf der Fahrt zur Arbeitsstätte sind nicht abziehbar,

    Auszug aus BFH, 18.05.1990 - VI R 67/86
    Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit einer Fahrt entstehen, teilen deren rechtliches Schicksal (z. B. BFH-Urteil vom 26. August 1988 VI R 92/85, BFHE 155, 61, BStBl II 1989, 144 zu Unfallkosten).
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